1. Mietobjekt/ Angebot
FaFeWo Ferienhaus Tanne
Schierker Weg 2
38875 Tanne (Oberharz am Brocken)
Deutschland
Ihr habt die Möglichkeit unsere 4 Ferienwohnungen mit Sternekomfort zu mieten:
- Ferienwohnung 1 (für 2 Gäste)
- Ferienwohnung 2 (für 2+1 Gäste)
- Ferienwohnung 3 (für 4+1 Gäste)
- Ferienwohnung 4 (für 2+1 Gäste)
oder das ganze Ferienhaus zu mieten:
- Ferienhaus (für 10+3 Gäste)
FaFeWo Ferienhaus Clausthal
Osteröder Str. 24
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
Ihr habt die Möglichkeit unsere 2 Ferienwohnungen mit Sternekomfort zu mieten:
- Ferienwohnung 1 (für 5+1 Gäste)
- Ferienwohnung 2 (für 2+1 Gäste)
- Ferienwohnung 3 (für 2+1 Gäste)
- Ferienwohnung 4 (für 5+1 Gäste)
oder das ganze Ferienhaus zu mieten:
- Ferienhaus (für 13+5 Gäste)
Unsere Inserate enthalten alle Informationen, sowie einen gepflegten Buchungskalender.
Zusätzlich stehen euch die Veranda, ein Feuerkorb, ein Grill und der Garten zur Verfügung.
2. Buchung
Ihr entscheidet euch, eure Zeit bei FaFeWo verbringen zu wollen, dann könnt ihr uns
- direkt anschreiben bzw. anrufen
- Direktbuchung auf unserer Website
3. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die in Punkt 1 beschriebene Ferienwohnungen ist verbindlich geschlossen, wenn
- Direktbuchungsfunktion über ein Online-Buchungsportal oder über FaFeWo.de durch den Mieter in Anspruch genommen wurde und ihm in diesen Zusammenhang der Erfolg der Buchung schriftlich bestätigt wurde
- im Falle einer vorausgegangenen unverbindlichen Buchungsanfrage das Angebot des Vermieters durch den Mieter schriftlich bestätigt wurde, der Mieter eine Buchungsbestätigung nebst Rechnung erhalten hat und die darin vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
Die Ferienwohnung(en) wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
4. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die Kosten der Endreinigung werden separat ausgewiesen, sind fester Bestandteil der Buchung und damit durch den Mieter zu tragen. Haben die Vertragsparteien darüber hinaus ausdrücklich eine verbrauchs-abhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. für Feuerholz), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Nach Bestätigung der Buchungsanfrage durch Übersendung der Rechnung ist eine Anzahlung wie folgt zu leisten. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.
Zahlungsmöglichkeiten:
- PayPal
- Überweisung
- Barzahlung vor Ort
Zahlungsbedingungen:
- 20% innerhalb von 7 Tagen nach deiner Buchung
- 80% bis 30 Tage vor deinem Reiseantritt
5. Kaution
Die Vermietung der Ferienwohnung(en) erfolgt gewöhnlich ohne Vereinnahmung einer Kaution. Haben die Vertragsparteien davon abweichend explizit eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der vereinbarten Höhe. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
6. Kurtaxe
Die Stadt/ Gemeinde erhebt eine Kurtaxe und verpflichtet den Vermieter, die Zahlung der Kurtaxe durch seine Mieter sicherzustellen. Wie und wo ihr die Kurtaxe bezahlen müsst, findet ihr hier.
7. Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens am Folgetag der Ankunft dem Vermieter mitzuteilen.
Inventar siehe unter den Links im Punkt „1. Mietobjekt“ sowie Inventar der FeWo siehe auf separaten A4-Blatt (liegt in der FeWo aus).
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
8. Tierhaltung
Haustiere sind herzlich willkommen, wir bitten um Beachtung:
- Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten oder zeitweilig verwahrt werden.
- Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall.
- Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.
- Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
9. Rauchverbot
Im gesamten Ferienhaus besteht striktes Rauchverbot. Bitte nur im Eingangsbereich und Balkon der jeweiligen Ferienwohnung rauchen. Hierfür stehen Aschenbecher bereit.
10. Sorgfaltspflicht des Mieters
Für ein schönes Miteinander bitten wir euch folgende Regeln einzuhalten:
- Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern oder Haustieren schuldhaft verursacht worden ist.
- In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
- In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
- Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Fenster bei Niederschlag verschlossen sind, um Wasserschäden im Haus zu vermeiden.
- Vor der Abreise sind alle Fenster zu schließen.
- Vor der Abreise sind beide FeWo-Schlüssel auf der Kommode zu hinterlassen.
11. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert:
- Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner / Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
- Die Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sind durch den Mieter zwingend einzuhalten.
- Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
12. Überwachungskameras in Gemeinschaftsbereichen
Zweck der Überwachung
- Zum Schutz der Sicherheit unserer Gäste und des Eigentums betreiben wir Überwachungskameras in den Gemeinschaftsbereichen unseres Ferienhauses.
- Diese Maßnahmen dienen dazu, unbefugtes Betreten und Vandalismus zu verhindern sowie im Falle von Vorfällen Beweismaterial bereitzustellen.
Standorte der Kameras
- Auffahrt zum Ferienhaus
- Flur Haupteingang im Ferienhaus
- Außenbereich, hinter dem Haus
Keine Überwachung findet in privaten Bereichen wie Schlafzimmern oder Badezimmern statt.
Datenschutz und Datenspeicherung
- Alle aufgezeichneten Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt.
- Die Aufnahmen werden sicher gespeichert und nur für den oben genannten Zweck verwendet.
- Der Zugriff auf die Aufzeichnungen ist streng kontrolliert und wird nur autorisierten Personen gewährt.
Dauer der Datenspeicherung
- Die Videoaufzeichnungen werden für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen gespeichert, sofern keine relevanten Vorfälle dokumentiert wurden, die eine längere Aufbewahrung erforderlich machen.
- Nach Ablauf der Speicherfrist werden die Daten automatisch und sicher gelöscht.
Information und Zustimmung
- Durch die Buchung und Nutzung unseres Ferienhauses erklären Sie sich mit der Installation und Nutzung von Überwachungskameras in den genannten Gemeinschaftsbereichen einverstanden.
- Wir bitten alle Gäste, die Aushänge und Hinweise bezüglich der Videoüberwachung zu beachten, die an den entsprechenden Stellen im Ferienhaus angebracht sind.
Ihre Rechte
- Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Anfragen dazu richten Sie bitte an Michael Wagenschein.
Falls Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der Videoüberwachung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
13. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
- später als 14 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein durch den Mieter benannter Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Beim vorzeitigen Beenden des Mietverhältnisses (Abreise/Abbruch) durch den Mieter entsteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
14. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
15. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
16. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
17. Nutzungsvereinbarung WLAN
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
- Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN.
- Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
- Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
- Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
- Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Zugangsdaten
- Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.
- Die Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
- Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierten Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig.
- Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
- Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
- Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.
- Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.
- Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
- Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
- Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
- Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
- Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
- Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
- Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
19. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
20. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
gez. Michael Wagenschein